Da der Anbieter das Fahrzeug bereits für den gesamten Zeitraum für Sie reserviert hat, erstattet er Ihnen in der Regel keine ungenutzten Tage, wenn Sie das Fahrzeug früher zurückgeben. Ebenso können wir Ihnen keine Kosten für unseren Selbstbeteiligungsschutz erstatten.
Bekomme ich eine Rückerstattung, wenn ich den Mietwagen früher als geplant zurückgebe?